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Gewinnzusagen

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Urteil vom 11.07.02
(C-96/00, "Gabriel")
NJW 2002, 2697
EuZW 2002, 539


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Leitsatz:
  Nach den Zuständigkeitsvorschriften des Übereinkommens (...) ist eine Klage, mit der ein Verbraucher in dem Vertragsstaat, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, nach dem Recht dieses Staates von einer in einem anderen Vertragsstaat niedergelassenen Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines Gewinnes verlangt, wenn er von dieser Gesellschaft eine an ihn persönlich adressierte Zusendung erhalten hat, die den Eindruck erweckt hat, dass er einen Preis erhalten werde, sofern er für einen bestimmten Betrag Waren bestellt, und er tatsächlich eine solche Bestellung aufgegeben hat, ohne jedoch diesen Gewinn zu erhalten, als Klage aus Vertrag nach Art.13 Abs.1 Nr.3 EuGVÜ zu qualifizieren.
 

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