Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Die Haftung nach § 661a BGB trifft den aus der Sicht
des Verbrauchers zu bestimmenden Versprechenden, also denjenigen,
der ihm als für die Auskehr des Gewinns Verantwortlicher
gegenüber tritt (Anschluss an OLG Düsseldorf; OLG Frankfurt am Main).