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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
umgesetzte EG-Richtlinien
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient der Umsetzung
folgender EG-Richtlinien:
- Richtlinie 2000/43/EG vom 29.06.2000
zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied
der Rasse oder der ethnischen Herkunft
= Antirassismus-Richtlinie
- Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000
zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung
der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
= Rahmenrichtlinie Beschäftigung
- Richtlinie 2002/73/EG vom 23.09.2002
zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und
Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung,
zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie
in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
= Gender-Richtlinie
- Richtlinie 2004/113/EG vom 13.12.2004
zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung
mit Gütern und Dienstleistungen
= Unisex-Richtlinie
Die wesentlichen Auszüge aus den vorgenannten EG-Richtlinien
sind abgedruckt in meinem Arbeitsrechtlichen Leitfaden zum AGG.
Zur verspäteten und unzureichenden Umsetzung
dieser Richtlinien im deutschen Recht:
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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