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Lohn- / Gehaltscheck
Baden-Württemberg
 
   


Verdienen Sie, was Ihnen zusteht?

Als Grundregel gilt, dass das Arbeitsentgelt (Löhne und Gehälter) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wird (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Das Arbeitsentgelt ergibt sich deshalb grundsätzlich aus dem Arbeitsvertrag.

Diese Grundregel gilt jedoch nicht unbegrenzt.
Es gelten folgende Einschränkungen:

Lohn- / Gehaltscheck Baden-Württemberg

Haben Sie Zweifel, ob Ihr Arbeitsentgelt diesen Regeln entspricht?
Dann kann ich Ihnen eine Überprüfung Ihres Arbeitsentgeltes anbieten.
Die Beratungsgebühr beträgt pauschal 50.- Euro (incl. MWSt.).
Dieses Angebot ist vorläufig auf Baden-Württemberg begrenzt.

Für die Überprüfung benötige ich folgende Unterlagen (Kopien):
  • Ihren Arbeitsvertrag und evtl. Änderungsvereinbarungen
  • auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Tarifverträge (sofern vorhanden)
  • Ihre letzten 3 Entgeltabrechungen


  • Diese Unterlagen bitte nicht per E-Mail schicken, sondern mit normaler Post.


    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

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    externe Links zum Thema Arbeitsentgelt:

  • www.lohnspiegel.org
  • Wer verdient was? (WSI-Tarifarchiv / Hans-Böckler-Stiftung)
  • Gehälter-ABC (Süddeutsche Zeitung)
  • BIS Handwerk (Tarifdatenbank)
  • Tarifregister NRW


  • Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

       
     
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    Rechtsanwalt
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    Am Kronenhof 2
    73728 Esslingen