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aus der Pressemitteilung: |
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"... sind Angestellte mit den für den Einsatz
im Unternehmen der Beklagten erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten,
anders als gewerbliche Arbeitnehmer, auf dem Arbeitsmarkt kaum verfügbar.
Neu eingestellte Angestellte durchlaufen deshalb auf Kosten der Beklagten
eine ca. 2,5- bis 3-jährige interne Ausbildung. Die Beklagte hat
aus diesem Grund ein gesteigertes Interesse, Angestellte an das Unternehmen
zu binden. Dies rechtfertigt ihre Besserstellung gegenüber den gewerblichen
Arbeitnehmern bei der Gewährung der Sonderzuwendung. Der genannte Zweck
der Besserstellung war aus der Vereinbarung eines Rückzahlungsvorbehalts auch
hinreichend erkennbar." |
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