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Leitsätze: |
1. |
Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten
aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit
fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage
trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden
Informationen erteilt worden sind. |
2. |
Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der
die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig. |
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