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Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Kann der Urlaub verfallen?

Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf
Vorlagebeschluss vom 02.08.06
(12 Sa 486/06)
"Schultz-Hoff ./. Deutsche Rentenversicherung Bund"
NZA-RR 2006, 628
BB 2006, 2535 (LS)


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Vorlagefragen:
1.  Ist Art.7 Abs.1 der Richtlinie 2003/88/EG (...) dahin zu verstehen, dass Arbeitnehmer auf jeden Fall einen bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen erhalten müssen, insbesondere vom Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht genommener Urlaub zu einer späteren Zeit zu gewähren ist, oder kann durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften und/oder einzelstaatliche Gepflogenheiten vorgesehen werden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt, wenn Arbeitnehmer im Urlaubsjahr vor der Urlaubsgewährung arbeitsunfähig erkranken und vor Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des gesetzlich, kollektiv- oder einzelvertraglich festgelegten Übertragungszeitraums ihre Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangen?
 
2.  Ist Art.7 Abs.2 der Richtlinie 2003/88/EG (...) dahin zu verstehen, dass Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf jeden Fall Anspruch auf finanzielle Vergütung als Ersatz für erworbenen und nicht genommenen Urlaub (Urlaubsabgeltung) zusteht oder können einzelstaatliche Rechtsvorschriften und/oder einzelstaatliche Gepflogenheiten vorsehen, dass Arbeitnehmern Urlaubsabgeltung nicht zusteht, wenn sie bis zum Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des anschließenden Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt sind und/oder wenn sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rente wegen verminderter Erwwerbsfähigkeit oder Invalidität beziehen.
 
3.  Für den Fall, dass der Gerichtshof die Fragen zu 1 und 2 bejaht:
Ist Art.7 der Richtlinie 2003/88/EG (...) dahin zu verstehen, dass der Anspruch auf Jahresurlaub oder auf finanziellen Ersatz voraussetzt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich im Urlaubsjahr gearbeitet hat, oder entsteht der Anspruch auch bei entschuldigtem Fehlen (wegen Krankheit) oder unentschuldigtem Fehlen im gesamten Urlaubsjahr?
 

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