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Schrottimmobilien
institutionalisiertes Zusammenwirken

Oberlandesgericht Brandenburg
Urteil vom 07.11.07
(3 U 100/06)
Badenia Bausparkasse
ZIP 2008, 402
BKR 2008, 66
EWiR 2008, 195


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   aus der Pressemitteilung:   
  "Der Senat hat entschieden, dass die finanzierenden Banken auf Schadensersatz haften. Wenn der Vertreiber der Kapitalanlage evident falsche Angaben über das Anlageobjekt mache, mit der finanzierenden Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und auch das Finanzierungsangebot unterbreitet habe, sei die Kenntnis der beteiligten Banken von der arglistigen Täuschung zu vermuten. Die Mieteinnahmen seien zentraler Teil des Anlageentschlusses der Kapitalanleger gewesen. Dass die vom Vermittler angegebenen Erträge unrichtig waren, habe sich den beteiligten Banken angesichts der bekannt unseriösen und riskant kalkulierten Mietpoolausschüttungen aufdrängen müssen. Dass sie hiervon keine Kenntnis gehabt hätten, hätten die Banken nicht bewiesen. Die Kläger brauchen deshalb die Kredite nicht zurückzahlen, müssen aber den Banken die Eigentumswohnung übertragen."
 

Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 560/07

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