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Kreditverkäufe
Zwangsvollstreckung unzulässig

Oberlandesgericht (OLG) München
Urteil vom 26.02.08
(5 U 5102/06)
ZIP 2008, 498
WM 2008, 688
EWiR 2008, 173


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Leitsätze:
1.  Der Darlehensnehmer kann nach Abtretung der Darlehensforderung auch dem neuen Gläubiger gemäß § 404 BGB Einwendungen aus dem Darlehensvertrag und der Sicherungsabrede entgegensetzen.
2.  Die Verletzung der Pflicht zur periodischen Rechnungslegung durch den Darlehensgeber kann im Einzelfall so schwer wiegen, dass die Zwangsvollstreckung aus den Sicherheiten für das nicht mehr bediente Darlehen sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt; dies gilt insbesondere, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer auf dessen Anfrage hin den Betrag zur Ablösung des Darlehens und der Sicherheiten nicht mitteilt.