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Arbeitsrecht
Nachwirkung eines Tarifvertrages
Nachwirkung und Spezialitätsgrundsatz

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 15.11.06
(10 AZR 665/05)


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Leitsätze:
1.  Ein von einer nicht tariffähigen Vereinigung abgeschlossener Tarifvertrag ist nichtig und kann deshalb die für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge nicht als speziellerer Tarifvertrag verdrängen. Der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt.
2.  Ein allgemeinerer Tarifvertrag, der nach Eintritt der Nachwirkung eines spezielleren Tarifvertrages für allgemeinverbindlich erklärt wird, tritt grundsätzlich als "andere Abmachung" an dessen Stelle.
 

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