www.rechtsrat.ws

Schrottimmobilien
Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank
Kaufpreis sittenwidrig


Bundesgerichtshof (BGH)
Beschluss vom 19.06.07
(XI ZR 402/06)


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
aus den Gründen:
  "Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über ein besonders grobes Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert einer Immobilie setzt positive Kenntnis von diesem Missverhältnis voraus. Eine widerlegliche Vermutung dafür, dass die Bank, die die Wohnung vor Abschluss des Darlehensvertrages nicht besichtigt hat und auch nicht besichtigen oder bewerten lassen musste, Kenntnis von einem besonders groben Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert hatte, gibt es nicht.

Anders als die Verkäuferin, bei der die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit auch ohne ihre Kenntnis von dem Wertverhältnis vermutet werden (BGHZ 146,298,303f.), musste sich die Beklagte über das Verhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert keine Gedanken machen (OLG Frankfurt, WM 2006,2207,2209). Das Berufungsgericht und die Nichtzulassungsbeschwerde missverstehen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die zitierten Senatsurteile vom 18.04.2000 (XI ZR 193/99, WM 2000,1245,1247), vom 12.11.2002 (XI ZR 3/01, WM 2003,61,63) und vom 20.05.2003 (XI ZR 248/02, WM 2003,1370,1372), wenn sie daraus eine widerlegliche Vermutung entnehmen wollen, die kreditgebende Bank habe das grobe Missverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert der Wohnung gekannt."
 

weitere Infos: