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Leitsätze: |
1. |
Zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages, mit dem
der Kauf einer Eigentumswohnung finanziert wurde, nach wirksamen Widerruf
gemäß HWiG unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidungen
des EuGH vom 25.10.05 (C-350/03 und C-229/04). |
2. |
Ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers gegen die Bank wegen nicht
ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung setzt voraus,
dass die Nichtausübung des Widerrufsrechts zum durch
den Erwerb der Wohnung eingetretenen Schaden geführt hat.
Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts können
aber nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss
des Darlehensvertrages eingegangenen ist. War der Kaufvertrag schon
vor Abschluss des Darlehensvertrages zustande gekommen, so hätte er
auch durch ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht
nicht mehr beseitigt werden können. |
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