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Schrottimmobilien
Schadensersatz wegen fehlender Widerrufsbelehrung

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 19.09.06
(XI ZR 242/05)
NJW 2007, 364
ZIP 2006, 2210
VuR 2007, 102
BB 2006, 2661


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Leitsatz:
  Wird der Erwerb einer werthaltigen Eigentumswohnung durch ein Darlehen finanziert, so besteht der Schutzzweck der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25.10.2005 (WM 2005,2086,2089 - Crailsheimer Volksbank) nicht darin, den über sein Widerrufsrecht nicht belehrten Darlehensnehmer mit Hilfe des Schadensersatzrechts so zu stellen, als wenn das Darlehen sofort widerrufen und eine Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre.
 

Hinweis:
  Es geht in diesen Fällen stattdessen darum,
wie zu verfahren ist, wenn der Verbraucher
(auch) von dem finanzierten Geschäft abgesehen
hätte, wenn er über sein Recht zum Widerruf
des Darlehensvertrages belehrt worden wäre.
 

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