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aus der Pressemitteilung: |
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"Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften (EuGH) erneut um eine Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit einer deutschen Norm mit Gemeinschaftsrecht ersucht.
(...)
Es handelt sich um den Fall einer Klägerin, die seit 1991 bei der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigt ist.
(...)
Die Beklagte berief sich zur Rechtfertigung des zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrags, bei dessen Beginn die Klägerin
das 59. Lebensjahr vollendet hatte, auf die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren und auf die Befristungsmöglichkeit
aus § 14 Abs.3 Satz 1 TzBfG a.F.
Der Senat hat die auf die Vollendung des 60. Lebensjahres bezogene Altersgrenze in dem Manteltarifvertrag nicht als sachlich gerechtfertigt
i.S.d. § 14 Abs.1 TzBfG anerkannt, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass das altersbedingte
Nachlassen der Leistungsfähigkeit von Mitgliedern des Kabinenpersonals zu einer Gefährdung für Leben
und Gesundheit der Flugzeuginsassen oder Personen in den überflogenen Gebieten führen kann.
Die Befristung konnte danach nur nach den gesetzlichen Vorschriften in § 14
Abs.3 Satz 1 TzBfG gerechtfertigt sein. Das setzt voraus,
dass der Bestimmung keine gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze oder Regeln entgegenstehen, die zur Unanwendbarkeit
der nationalen Norm führen. Nachdem der EuGH am 22.11.2005 in der Rechtssache „Mangold“
(C-144/04) entschieden hat, dass die nach § 14 Abs.3 Satz 4 TzBfG a.F. vorgesehene
Befristungsmöglichkeit eine nach Gemeinschaftsrecht unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt und die Vorschrift
von den nationalen Gerichten nicht angewendet werden darf, ist es geboten, durch den EuGH überprüfen zu lassen,
ob auch § 14 Abs.3 Satz 1 TzBfG a.F. mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar war und welche Rechtsfolgen sich bei einem Verstoß
der Vorschrift gegen europäisches Recht ergeben.
Der Senat hat daher den Rechtsstreit gemäß Art.234 EG ausgesetzt und dem EuGH drei Fragen zur Auslegung
des Gemeinschaftsrechts im Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt." |
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