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Verbraucherrecht
Bürgschaft
Fälligkeit, Verjährung


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 11.03.08
(XI ZR 81/07)


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   aus den Entscheidungsgründen:   
  "(11) Der nunmehr für das Bürgschaftsrecht zuständige erkennende Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 29.01.2008 (XI ZR 160/07) jedenfalls für den vorliegenden Fall einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Auffassung angeschlossen, dass die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung mit der Fälligkeit der Hauptschuld eintritt und nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig ist."
 

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