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Verbraucherrecht
Bürgschaft
Fälligkeit, Verjährung
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe
Urteil vom 20.11.07
(17 U 89/07)
ZIP 2008, 170
WM 2008, 631
OLG-Report 2008, 138
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Leitsatz: |
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"Die Verjährungfrist einer Bürgschaftsforderung beginnt gleichzeitig mit der Fälligkeit
der gesicherten Hauptforderung. Auf eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Bürgen kommt es
daher für den Eintritt der Fälligkeit der Bürgschaftsforderung nicht an." |
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