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Verbraucherrecht
Bürgschaft: Sittenwidrigkeit

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 19.10.93
(1 BvR 567/89)
(1 BvR 1044/89)
BVerfGE 89, 214
NJW 1994, 36


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Leitsatz:
  Die Zivilgerichte müssen - insbesondere bei der Konkretisierung und Anwendung von Generalklauseln wie § 138 und § 242 BGB - die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art.2 I GG beachten. Daraus ergibt sich ihre Pflicht zur Inhaltskontrolle von Verträgen, die einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belasten und das Ergebnis strukturell ungleicher Verhandlungsstärke sind.
 

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