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aus der Pressemitteilung vom 15.12.04: |
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"Mit Urteil vom 24.11.04 - 15 U 4/01 - hat der 15. Zivilsenat
des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Badenia Bausparkasse
zum Schadensersatz verurteilt. (...)
Nach dem Urteil des 15. Zivilsenats wird die Klägerin
von sämtlichen Schulden bei der Badenia befreit. Alle Aufwendungen,
die die Klägerin bisher gehabt hat, muss die Badenia ersetzen.
Im Gegenzug erhält die Badenia die Eigentumswohnung, an der
die Klägerin kein Interesse mehr hat. (...)
Der 15. Zivilsenat stützt die Verurteilung der Badenia in erster Linie
auf die Verletzung von Aufklärungspflichten.
Die Klägerin sei auf Grund der Darlehensbedingungen der Badenia
gezwungen gewesen, einem sogenannten Mietpool beizutreten. Der Mietpool habe
der Klägerin jede Möglichkeit genommen, die erworbene Wohnung
selbst zu verwalten, und sei mit erheblichen, für die Klägerin
nicht überschaubaren Risiken verbundenen gewesen. Wenn die Badenia
die Klägerin pflichtgemäß auf diese Risiken hingewiesen
hätte, hätte die Klägerin die Wohnung nie erworben." |
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