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Schrottimmobilien

Oberlandesgericht Karlsruhe
Urteil vom 24.11.04
(15 U 4/01)
Badenia Bausparkasse
ZIP 2005, 698
(m.Anm. 688)

Schadensersatz
(cic / Beihilfe zum Betrug)


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   aus der Pressemitteilung vom 15.12.04:   
  "Mit Urteil vom 24.11.04 - 15 U 4/01 - hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Badenia Bausparkasse zum Schadensersatz verurteilt. (...)

Nach dem Urteil des 15. Zivilsenats wird die Klägerin von sämtlichen Schulden bei der Badenia befreit. Alle Aufwendungen, die die Klägerin bisher gehabt hat, muss die Badenia ersetzen. Im Gegenzug erhält die Badenia die Eigentumswohnung, an der die Klägerin kein Interesse mehr hat. (...)

Der 15. Zivilsenat stützt die Verurteilung der Badenia in erster Linie auf die Verletzung von Aufklärungspflichten. Die Klägerin sei auf Grund der Darlehensbedingungen der Badenia gezwungen gewesen, einem sogenannten Mietpool beizutreten. Der Mietpool habe der Klägerin jede Möglichkeit genommen, die erworbene Wohnung selbst zu verwalten, und sei mit erheblichen, für die Klägerin nicht überschaubaren Risiken verbundenen gewesen. Wenn die Badenia die Klägerin pflichtgemäß auf diese Risiken hingewiesen hätte, hätte die Klägerin die Wohnung nie erworben."
 
 
  
   aus der Pressemitteilung vom 25.11.04:   
  "Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Rückabwicklung der Darlehensverträge. Sie ist der Ansicht, die Beklagte habe sich des Strukturvertriebes der Heinen & Biege GmbH bedient, um an geschäftsunerfahrene Bezieher geringer bis mittlerer Einkommen stark überteuert Immobilien zu veräußern.  (...)

Am Ende der Sitzung hat das Gericht der Klage stattgegeben."
 


Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil aufgehoben mit
  • Urteil vom 20.03.07, XI ZR 414/04
  • und das Verfahren an das OLG Karlsruhe zurückverwiesen.
    Dort hat die Badenia Bausparkasse den Anspruch der Klägerin anerkannt.

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