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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Sofortige Zwangsvollstreckung durch den Kreditkäufer
OLG Celle,
Urteil vom 27.05.2009
- 3 U 292/08 - (teilweise aufgehoben)
Begriffe:
Kreditverkäufe, Vollstreckungsunterwerfung, sofortige Zwangsvollstreckung,
Sicherungsvertrag, Grundschuld, Abtretung, Risikobegrenzungsgesetz,
Vollstreckungsgegenklage, Klauselerinnerung |
Leitsätze:
1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld
ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und
gesicherter Forderung nicht unangemessen i.S.v. § 307 Abs.1 BGB.
2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind,
können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden,
was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld
und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist,
die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld
ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich
in geringerer Höhe valutiert.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 424 (Besprechung RA Maier)
ZIP 2009, 1515
WM 2009, 1185
EWiR 2009, 501 (Schelske)
Vorinstanz:
LG Hildesheim, Urteil vom 28.10.2008
- 10 O 95/08 -
teilweise aufgehoben
BGH, Urteil vom 30.03.2010 (XI ZR 200/09)
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