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Meldung vom 14.11.2012

Strafanzeige gegen das „Kommunikationsbüro Stuttgart 21" und den Projektsprecher Wolfgang Dietrich wegen des Verdachts der Beleidigung und der üblen Nachrede

Gegner des Tunnelprojekts „Stuttgart 21" wehren sich gegen haltlose Unterstellungen und Verunglimpfungen durch den Projektsprecher Wolfgang Dietrich in einer Pressemitteilung vom 2. November und kritisieren deren wörtliche Verbreitung durch die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten.

Zu einem unbekannten Zeitpunkt, jedenfalls vor dem Nachmittag des 2. November, haben Unbekannte einige Werbetafeln des sogenannten „Kommunikationsbüros“ im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart beschädigt. Hierzu veröffentlichte das „Kommunikationsbüro“ am 2. November eine Pressemitteilung, in welcher Herr Dietrich die Tat den Projektgegnern in die Schuhe schiebt, obwohl keinerlei Anhaltspunkte bestanden oder bestehen, dass die Täter tatsächlich S21-Gegner waren. Außerdem schreibt Herr Dietrich in der Pressemitteilung den Projektgegnern pauschal die Eigenschaften „rücksichtslose Zerstörungswut“ und „Vandalismus“ zu.

Mit Schreiben vom 12. November habe ich bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet und gegen Herrn Dietrich und die verantwortlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des „Kommunikationsbüros“ Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede gestellt. Gleichzeitig habe ich das „Kommunikationsbüro“ und die Projektpartner aufgefordert, die unerhörte Pressemitteilung aus dem Internet zu entfernen, sich von ihrem beleidigenden Inhalt öffentlich zu distanzieren und in Zukunft solche und vergleichbare Verunglimpfungen der Projektgegner zu unterlassen.

Pressemitteilung vom 14.11.2012 (2 Seiten)
Strafanzeige vom 12.11.2012 (6 Seiten)
Schreiben an das „Kommunikationsbüro“ vom 12.11.2012 (2 Seiten)
Ein entsprechendes Schreiben habe ich an die Deutsche Bahn AG gesandt.
Schreiben an das Land Baden-Württemberg vom 12.11.2012 (2 Seiten)
Entsprechende Schreiben habe ich an die weiteren Projektpartner gesandt:
Bundesminsterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Stadt Stuttgart; Verband Region Stuttgart.

Kontakt: RA Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
E-Mail: strafanzeige@rechtsrat.ws

Weitere Links zum Thema:
Stuttgarter Nachrichten, Internet-Artikel vom 02.11.2012 (abgeschwächte Fassung)
Netz-Vandalen (erhellender Internet-Artikel in der Kontext Wochenzeitung)
Beleidigung: § 185 StGB / Üble Nachrede: § 186 StGB

Hier können Sie überprüfen, ob die Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros" vom 2. November noch online ist
- auf der Seite des „Kommunikationsbüros"
- auf der Seite der Deutschen Bahn AG

 
Update vom 20.11.2012

Von der Staatsanwaltschaft Stuttgart habe ich noch keine Nachricht erhalten.

Auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG ist die Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros" vom 2. November nicht mehr erreichbar.

Das „Kommunikationsbüro" antwortet auf mein Schreiben vom 12. November mit Fax-Schreiben vom 20. November, vertreten durch die Anwaltskanzlei Kasper Knacke.

Sinngemäße Zusammenfassung des Schreibens der Anwaltskanzlei Kasper Knacke:
Das „Kommunikationsbüro" werde derzeit weder Interpretationen zu seiner Pressemitteilung vom 2. November auf seine Internetseite stellen noch sich von irgendetwas distanzieren. In der Pressemitteilung würde nicht allen Gegnern des „Bauprojekts" „rücksichtslose Zerstörungswut" und „Vandalismus" zugeschrieben. Aus dem Text und dem Zusammenhang sei klar erkennbar, dass sich diese Bezeichnungen auf die Täter der Sachbeschädigung bezögen. Es stelle eine Überinterpretation dar, wenn ich die - klar auf die Täter gerichteten - Bezeichnungen auf mich bezöge.
Durch die Sachbeschädigung sei ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden. Eine Kostenaufstellung hierzu liege vor. Zum Stand des Verfahrens und beschuldigten Personen wolle man sich derzeit nicht weiter äußern, da Polizei und Staatsanwaltschaft noch ermitteln würden.
In der gemeinsamen Ablehnung von Vandalismus seien wir uns einig. Meine „weiteren Provokationen" (1) wolle man nicht kommentieren, sondern nur darauf hinweisen, dass meine als „allgemein bekannt" bezeichneten Behauptungen (2) unrichtig seien.

(1) Gemeint: mein Appell an das „Kommunikationsbüro", „den aktuell geplanten Natur-Vandalismus im Rosensteinpark zu unterlassen".
(2) Gemeint: die von mir als „allgemein bekannt" bezeichnete Beurteilung, „dass das Tunnelprojekt Stuttgart 21 keinerlei Nutzen bringt und ohnehin nicht realisiert werden kann, weder technisch noch finanziell".


Meine vorläufige Stellungnahme:
Ich sehe in der Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros" weiterhin eine pauschale Verunglimpfung aller Projektgegner. Eine Beschränkung der beleidigenden Formulierungen („rücksichtslose Zerstörungswut" / „Vandalismus") auf die Täter der Sachbeschädigung kann ich der Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros" nicht entnehmen. Ohnehin sind die Täter noch gar nicht ermittelt, so dass die Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros" alle Projektgegner unter den Generalverdacht stellt, „zerstörungswütige Vandalen" zu sein. Außerdem unterstellt das „Kommunikationsbüro" weiterhin ins Blaue hinein, dass die Täter zwangsläufig Projektgegner gewesen seien.

 
Update vom 27.11.2012

Die Strafanzeige hat inzwischen ein Aktenzeichen:
Staatsanwaltschaft Stuttgart, 1 Js 101463/12.
Zuständig ist Herr OStA Häußler.

Die Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG antwortet auf mein Schreiben vom 12. November mit Fax-Schreiben vom 23. November.

Sinngemäße Zusammenfassung des Schreibens der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG:
Meine Wertung der Pressemitteilung teile man nicht.
In der „Zerstörung der Informationstafeln" als solcher komme eine Ablehnung des Projekts „Stuttgart 21" zum Ausdruck. Insofern handle es sich bei dem Täter (oder den Tätern) um einen Gegner des Projekts. Nur diesem werde in der Pressemitteilung des „Bahnprojektes Stuttgart-Ulm e.V." „rücksichtslose Zerstörungswut" und „Vandalismus" vorgeworfen.
Einen pauschalierten Vorwurf gegenüber allen Personen, die wie ich das „Verkehrs- und Städtebauprojekt Stuttgart 21" ablehnen, könne man darin nicht erkennen. Dieser Vorwurf sei vom Verein sicherlich auch nicht beabsichtigt gewesen und werde von der Deutschen Bahn AG nicht mitgetragen.

Meine Stellungnahmen zu den Schreiben des „Kommunikationsbüros" (--> Zusammenfassung) und der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG können Sie meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft vom 26. November entnehmen.

Wenn Sie sich der Strafanzeige anschließen wollen, können Sie dafür dieses Musterschreiben verwenden.

 
Update vom 06.12.2012

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Verfügung vom 03.12.2012:
Meiner Strafanzeige „wird keine Folge gegeben".
Soll heißen: Wir machen nichts.
Begründung:
Bei der Einstellung zu dem „Bauprojekt" handle es sich um eine innere Tatsache, der Kreis der Gegner des Projekts lasse sich deshalb nicht nach objektiven Kriterien bestimmen und von anderen Personen abgrenzen. Zudem richte sich „die Verdächtigung in der Pressemitteilung - für jeden verständigen Leser ersichtlich - nicht pauschal gegen alle Gegner des Projekts, sondern nur gegen die, die die Sachbeschädigung vermeintlich begangen hätten". Deshalb seien die nach dem Anzeigevorbringen individuell beleidigten und verunglimpften Personen nicht bestimmbar.

Ich werde gegen die Verfügung Beschwerde einlegen.

Die Stadt Stuttgart antwortet auf mein Schreiben vom 12. November mit Schreiben vom 4. Dezember.

Sinngemäße Zusammenfassung des Schreibens der Stadt Stuttgart:
Meine Bewertung der Pressemitteilung teile man nicht.
Dort werde „nicht allgemein von Projektgegnern gesprochen, sondern von den Projektgegnern, die auch vor Sachbeschädigungen nicht zurückschrecken usw." Man schließe sich den Ausführungen in dem Schreiben des Vereins Bahnprojekt Stuttgart-Ulm vom 20. November (--> Zusammenfassung) an.

 
Update vom 20.12.2012

Das „Kommunikationsbüro" berichtet am 11. Dezember über die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 3. Dezember, mit welcher meiner Strafanzeige keine Folge gegeben wird. Die dortige Darstellung der eigenen Pressemitteilung ist entzückend; kein Wort von der Zerstörungswut „der Projektgegner, die auch vor Sachbeschädigung nicht zurückschrecken" (Pressemitteilung); statt „die Gegner" (Pressemitteilung) heißt es jetzt neutral „die Täter". Das „Kommunikationsbüro" weiß also durchaus, welche Passagen seiner Pressemitteilung problematisch waren (und weiterhin sind) und wie man diese Passagen formuliert, ohne die Projektgegner zu beleidigen.

Gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 3. Dezember habe ich am 17. Dezember Beschwerde eingelegt.

Was sagen Sie dazu?
Fühlen Sie sich von der Pressemitteilung des „Kommunikationsbüros" ebenfalls persönlich verunglimpft?
Mailen Sie mir Ihre Meinung unter strafanzeige@rechtsrat.ws.

RA Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen       

 

         
  
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Am Kronenhof 2
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