Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
aus den Entscheidungsgründen:
"Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 03.06.1998) ist eine Regelung in einem
vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrag, die den Mieter verpflichtet,
die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig
vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparaturen renoviert
zu übergeben, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach
§ 9 AGBG
(jetzt: § 307 BGB)
unwirksam."