Steht der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis
nicht im Vordergrund, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten
Leistungen und Arbeitsergebnisse, ist eine Vergütung von 375,00 EUR monatlich sittenwidrig.