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Leitsätze: |
1. |
Eine Vergütungsvereinbarung ist nichtig, wenn ein Missverhältnis zwischen Leistung
und Gegenleistung besteht. Ein auffälliges Missverhältnis liegt bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohnes beträgt. |
2. |
Kommen auf das Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertragsparteien Tarifverträge nicht zur Anwendung, können entsprechende
Tarifverträge als Indiz dafür herangezogen werden, was eine übliche Vergütung für die Tätigkeit
der Arbeitnehmerin wäre. |
3. |
Zur Sittenwidrigkeit der Vergütung einer Management-/Marketingassistentin. |
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