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Arbeitsrecht
Lohnuntergrenzen
sittenwidriger Lohn

Landesarbeitsgericht (LAG)
Berlin-Brandenburg
Urteil vom 28.02.07
(15 Sa 1363/06)

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    Leitsätze:
    1.  Eine Vergütungsvereinbarung ist nichtig, wenn ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Ein auffälliges Missverhältnis liegt bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohnes beträgt.
     
    2.  Kommen auf das Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertragsparteien Tarifverträge nicht zur Anwendung, können entsprechende Tarifverträge als Indiz dafür herangezogen werden, was eine übliche Vergütung für die Tätigkeit der Arbeitnehmerin wäre.
     
    3.  Zur Sittenwidrigkeit der Vergütung einer Management-/Marketingassistentin.