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Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Anzeigepflicht bei Massenentlassungen: Zeitpunkt
  • EuGH, Urteil vom 27.01.05
  • BAG, Urteil vom 23.03.06
  • BAG, Urteil vom 13.07.06
  • § 17 KSchG

  • Arbeitsgericht Lörrach
    Urteil vom 24.03.05
    (2 Ca 496/04)


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       aus den Entscheidungsgründen:   
      "Die Kündigung ist auch nicht wegen Verstoß gegen § 17 Abs.1 KSchG unter Berücksichtigung der Richtlinie 98/59/EG unwirksam. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nach § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG, Urteil vom 18.09.2003). Hieran ändert auch die erwähnte Richtlinie in der durch den EuGH erfolgten Auslegung (Urteil vom 27.01.2005) nichts."
     

    bestätigt durch:
    LAG Baden-Württemberg,
    Urteil vom 01.09.05, 11 Sa 42/05

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