Online-Handbuch Mindestlöhne (OHM)
Branchen-Infos Dachdeckerhandwerk
Einige Tarifverträge für das Dachdeckerhandwerk
finden Sie hier.
Im Dachdeckerhandwerk gilt seit dem 19.03.2010 ein neuer Mindestlohn
(5.Verordnung)
von bundesweit einheitlich 10,60 Euro (ab 01.01.2011: 10,80 Euro).
Der alte Mindestlohn (4.Verordnung)
war zum 31.12.2009 außer Kraft getreten.
Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen
rund um das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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