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Online-Handbuch Mindestlöhne (OHM)

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Maler- und Lackiererhandwerk


Einige Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk finden Sie hier.

Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 24.10.2009 ein neuer Mindestlohn (5.Verordnung) von zunächst

  •   9,50 Euro (ungelernt)
  • 11,25 Euro (gelernt).


  • Der neue Mindestlohn gilt einheitlich in West und Ost.

    Der neue Mindestlohn sollte schon zum 01.09.2009 in Kraft treten; der Erlass der neuen Mindestlohn-Verordnung hatte sich aber verzögert. Der alte Mindestlohn (4.Verordnung) war zum 30.06.2009 außer Kraft getreten.

    Weitere Informationen zum neuen Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk findet man beim Hauptverband Farbe.

    Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

                
      
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