Online-Handbuch Mindestlöhne (OHM)
Branchen-Infos Maler- und Lackiererhandwerk
Einige Tarifverträge für das Maler- und Lackiererhandwerk
finden Sie hier.
Für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit dem 24.10.2009 ein neuer Mindestlohn (5.Verordnung)
von zunächst
9,50 Euro (ungelernt)
11,25 Euro (gelernt).
Der neue Mindestlohn gilt einheitlich in West und Ost.
Der neue Mindestlohn sollte schon zum 01.09.2009 in Kraft treten; der Erlass der neuen
Mindestlohn-Verordnung hatte sich aber verzögert. Der alte Mindestlohn (4.Verordnung)
war zum 30.06.2009 außer Kraft getreten.
Weitere Informationen zum neuen Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk findet man beim
Hauptverband Farbe.
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rund um das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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