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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Keine Aussetzung des Schadensersatzprozesses
wegen fehlerhafter Anlageberatung nach § 7 Abs.1 KapMuG
BGH,
Beschluss vom 16.06.2009
- XI ZB 33/08 -
Begriffe:
Anlageberatung, KapMuG,
Aussetzung |
Leitsätze:
1. Auf Rechtsstreitigkeiten wegen fehlerhafter Anlageberatung, in denen
kein zulässiger Musterfeststellungsantrag nach
§ 1 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt werden kann,
findet § 7 Abs.1 KapMuG keine Anwendung.
2. Werden solche Rechtsstreitigkeiten trotzdem unter Berufung auf § 7
Abs.1 Satz 1 KapMuG
ausgesetzt, ist gegen den Aussetzungsbeschluss das Rechtsmittel
der sofortigen Beschwerde gemäß § 252, § 567 Abs.1 Nr.1 ZPO gegeben,
weil der Rechtsmittelausschluss des § 7 Abs.1 Satz 4
KapMuG ebenfalls
keine Anwendung findet.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 383 (Besprechung RA Maier)
WM 2009, 2539
WM 2009, 1359
ZIP 2009, 1393
Vorinstanz:
OLG München, Beschluss vom 30.10.2008
- 5 W 2460/08 - |