Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
In den Bundesländern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen und politischen Weiterbildung.
Die Einzelheiten (Voraussetzungen, Dauer usw.) sind in Gesetzen der jeweiligen
Bundesländer geregelt. In einigen Bundesländern wird der Bildungsurlaub
auch als Bildungsfreistellung bezeichnet.
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und
Thüringen gibt es dagegen
keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
--> weitere Infos zum Bildungsurlaub
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.05:
Bildungsurlaub ist verfassungsgemäß.
Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zu Ihrem
allgemeinen Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer
finden Sie hier.
Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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