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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Anlageberater müssen ihre Provisionen offenlegen
BGH,
Urteil vom 19.12.2006
- XI ZR 56/05 -
Leitsatz:
Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie
verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren
erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde
beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter
Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.
Fundstellen in Zeitschriften:
BGHZ 170, 226
NJW 2007, 1876
ZIP 2007, 518
WM 2007, 487
EWiR 2007,217 (Hanten/Hartig)
Vorinstanz:
OLG München, Urteil vom 06.10.2004
- 7 U 3009/04 - |