Stand dieser Seite: 31.07.2009     Kontakt / Impressum     wichtige Hinweise     rechtsrat.ws    
 
      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Nichtige Treuhändervollmacht -
Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers -
subjektive Voraussetzungen des Verjährungsbeginns


BGH, Urteil vom 23.09.2008
- XI ZR 262/07 -

Begriffe:
Schrottimmobilien, Treuhändervollmacht, Rechtsscheinvollmacht, Beweislast, Bereicherungsanspruch, Verjährung, unsichere und zweifelhafte Rechtslage, Rechtsunkenntnis, Verjährungsfrist, Verjährungsbeginn

Leitsätze:

1. Ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs.1 BGB in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben, beginnt die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage. Auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von dieser Klärung kommt es nicht an.

2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.

Anmerkung RA Maier:

Der Darlehensnehmer wird in der Regel kaum nachweisen können, dass die Vollmachtsurkunde bei der finanzierenden Bank nicht vorlag. Man wird hier eine sekundäre Darlegungslast der Bank annehmen müssen, wer dort wann die Vollmachtsurkunde vorgelegt habe. So auch Schmidt, EWiR 2009, 103, 104 (zu BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 253/07, ZIP 2008, 2255 = WM 2008, 2158)

Zu den Verjährungsfragen in Schrottimmobilien-Fällen:
Urteile und Maier, ZfIR 2008, 753.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Bundesgerichtshof
        --> download (pdf)
  • FIS Money Advice
  • lexetius
  • Prof. Lorenz
  • BGH free
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
    noch kein Eintrag

    Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 141 (Besprechung RA Maier)
  • NJW-RR 2009, 547
  • WM 2008, 2155
  • ZIP 2008, 2164
  • EWiR 2009, 71 (Deblitz)


  • Vorinstanz:
    OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2007
    - 17 U 333/06 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
      Verbraucherrecht   
     
        aktuell

    Bankrecht

    Bürgschaft

    Vertragsfallen

    Arzt & Patient

    Schrottimmobilien

    Gewinnzusagen

    Arbeitsrecht

    Tarifverträge

    Mindestlohn / AEntG

    Infos zum AGG

    Mietrecht

    Gesetze

    Kontakt / Impressum

    Veröffentlichungen

    Rechtsberatung

    wichtige Hinweise

    sowas!


    Die Seiten
    von rechtsrat.ws
    betreffen das
    deutsche Recht.



    Für alle Seiten
    von rechtsrat.ws
    gilt ein allgemeiner
    Haftungsausschluss.



    Rechtsanwalt
    Arne Maier
    Am Kronenhof 2
    73728 Esslingen



    Veröffentlichungen