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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Nichtige Treuhändervollmacht -
Bereicherungsanspruch des Darlehensnehmers -
subjektive Voraussetzungen des Verjährungsbeginns
BGH,
Urteil vom 23.09.2008
- XI ZR 262/07 -
Leitsätze:
1. Ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs.1 BGB in Fällen unsicherer und zweifelhafter
Rechtslage ausnahmsweise wegen der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinausgeschoben,
beginnt die Verjährung mit der objektiven Klärung der Rechtslage.
Auf die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers
von dieser Klärung kommt es nicht an.
2. Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund
seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er
bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die
tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht,
ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß
§§ 171 f. BGB
darzulegen und zu beweisen.
Anmerkung RA Maier:
Der Darlehensnehmer wird in der Regel kaum nachweisen können, dass die Vollmachtsurkunde
bei der finanzierenden Bank nicht vorlag. Man wird hier eine sekundäre
Darlegungslast der Bank annehmen müssen, wer dort wann die Vollmachtsurkunde
vorgelegt habe. So auch Schmidt, EWiR 2009, 103, 104 (zu BGH, Urteil
vom 23.09.2008, XI ZR 253/07, ZIP 2008, 2255 = WM 2008, 2158)
Zu den Verjährungsfragen in Schrottimmobilien-Fällen:
Urteile und Maier, ZfIR 2008, 753. |
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 141 (Besprechung RA Maier)
NJW-RR 2009, 547
WM 2008, 2155
ZIP 2008, 2164
EWiR 2009, 71 (Deblitz)
Vorinstanz:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2007
- 17 U 333/06 - |