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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Verbraucherkreditrecht auch bei Darlehensvergabe gelegentlich
der gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers anwendbar
BGH,
Urteil vom 09.12.2008
- XI ZR 513/07 -
Begriffe:
Verbraucherkreditrecht, Verbraucherdarlehensvertrag, Darlehensgeber, gelegentlich der
gewerblichen Tätigkeit, Darlehensnehmer, Mithaftender, Formmangel, Heilung |
Leitsatz:
Darlehensgeber i.S.d. § 491 Abs.1 BGB kann auch ein Unternehmer sein,
dessen unternehmerische Tätigkeit sich nicht auf die Kreditvergabe bezieht.
Notwendig ist nur, dass der Unternehmer bei Abschluss
des Darlehensvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei auch eine
erstmalige Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit ausreichend ist.
Leitsatz RA Maier:
Als Darlehensnehmer i.S.d. § 491 Abs.1 BGB gilt auch ein Verbraucher,
der dem Darlehensvertrag als Mithaftender beitritt. Eine Heilung
des Formmangels durch Empfang des Darlehens (§ 494 Abs.2 BGB) kann gegenüber
dem Mithaftenden nur eintreten, wenn das Darlehen an ihn selbst
ausgezahlt wird.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 180 (Besprechung RA Maier)
WM 2009, 262
ZIP 2009, 261
EWiR 2009, 293 (Wolters)
Vorinstanz:
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.10.2007
- 10 U 267/06 - |