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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Verbraucherkreditrecht auch bei Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers anwendbar

BGH, Urteil vom 09.12.2008
- XI ZR 513/07 -

Begriffe:
Verbraucherkreditrecht, Verbraucherdarlehensvertrag, Darlehensgeber, gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit, Darlehensnehmer, Mithaftender, Formmangel, Heilung

Leitsatz:

Darlehensgeber i.S.d. § 491 Abs.1 BGB kann auch ein Unternehmer sein, dessen unternehmerische Tätigkeit sich nicht auf die Kreditvergabe bezieht. Notwendig ist nur, dass der Unternehmer bei Abschluss des Darlehensvertrages in  Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei auch eine erstmalige Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit ausreichend ist.

Leitsatz RA Maier:

Als Darlehensnehmer i.S.d. § 491 Abs.1 BGB gilt auch ein Verbraucher, der dem Darlehensvertrag als Mithaftender beitritt. Eine Heilung des Formmangels durch Empfang des Darlehens (§ 494 Abs.2 BGB) kann gegenüber dem Mithaftenden nur eintreten, wenn das Darlehen an ihn selbst ausgezahlt wird.

Anmerkung RA Maier:

noch kein Eintrag
 
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Bundesgerichtshof
        --> download (pdf)
  • FIS Money Advice
  • lexetius
  • RWS-Verlag
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Anwalt 24

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 180 (Besprechung RA Maier)
  • WM 2009, 262
  • ZIP 2009, 261
  • EWiR 2009, 293 (Wolters)


  • Vorinstanz:
    OLG Stuttgart, Urteil vom 09.10.2007
    - 10 U 267/06 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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