|
EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Verjährung von Schadensersatzansprüchen in Schrottimmobilien-Fällen
BGH,
Urteil vom 23.06.2009
- XI ZR 171/08 -
Leitsätze RA Maier:
1. Wird ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Aufklärungsfehler gestützt,
so beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist
für jeden Aufklärungsfehler gesondert zu laufen
(Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.11.2007,
V ZR 25/07,
NJW 2008,506).
2. Ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus Aufklärungsverschulden
der finanzierenden Bank wegen eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs
im Hinblick auf eine arglistige Täuschung bezüglich des finanzierten
Geschäfts kann nur dann verjähren, wenn auch die subjektiven
Verjährungsvoraussetzungen des § 199 Abs.1 Nr.2 BGB vorliegen.
Hierfür muss der Darlehensnehmer sowohl die Umstände, aus denen
sich ergibt, dass er im Zusammenhang mit dem finanzierten Geschäft
arglistig getäuscht wurde, als auch die Umstände, die den Schluss
auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Bank zulassen, kennen oder infolge
grober Fahrlässigkeit nicht kennen (Bestätigung von BGH, Urteile
vom 27.05.2008, XI ZR 132/07,
NJW-RR 2008,1495, und vom 03.06.2008, XI ZR 319/06, NJW 2008,2576).
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 420 (Besprechung RA Maier)
BKR 2009, 372
Vorinstanz:
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.04.2008
- 11 U 83/06 - |