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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Verjährung von Schadensersatzansprüchen in Schrottimmobilien-Fällen

BGH, Urteil vom 23.06.2009
- XI ZR 171/08 -

Begriffe:
Schrottimmobilien, Schadensersatz, Aufklärungspflicht, Wissensvorsprung, Verjährung  

Leitsätze RA Maier:

1. Wird ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Aufklärungsfehler gestützt, so beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Aufklärungsfehler gesondert zu laufen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 09.11.2007, V ZR 25/07, NJW 2008,506).

2. Ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs im Hinblick auf eine arglistige Täuschung bezüglich des finanzierten Geschäfts kann nur dann verjähren, wenn auch die subjektiven Verjährungsvoraussetzungen des § 199 Abs.1 Nr.2 BGB vorliegen. Hierfür muss der Darlehensnehmer sowohl die Umstände, aus denen sich ergibt, dass er im Zusammenhang mit dem finanzierten Geschäft arglistig getäuscht wurde, als auch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Bank zulassen, kennen oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 27.05.2008, XI ZR 132/07, NJW-RR 2008,1495, und vom 03.06.2008, XI ZR 319/06, NJW 2008,2576).

Anmerkung RA Maier:

Zur Verjährung in Schrottimmobilien-Fällen: Urteile.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Bundesgerichtshof
        --> download (pdf)
  • FIS Money Advice
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
    noch kein Eintrag

    Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 420 (Besprechung RA Maier)
  • BKR 2009, 372


  • Vorinstanz:
    OLG Oldenburg, Urteil vom 18.04.2008
    - 11 U 83/06 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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