|
EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Prospektprüfungspflicht des Anlageberaters
BGH,
Urteil vom 27.10.2009
- XI ZR 337/08 -
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Prospektprüfungspflicht,
Totalausfallrisiko, Fremdkapitalquote |
Leitsätze:
1. Auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage darf einer Anlageempfehlung zugrunde gelegt werden,
wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte
Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist. Darüber hinausgehende Risikoabschläge,
die der einer Prognose innewohnenden Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind für eine angemessene Darstellung
des Risikos der Anlage nicht erforderlich.
2. Inhalt und Umfang der Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls hängen bei Empfehlung der Kapitalanlage
in einen Immobilienfonds nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote des Fonds, sondern vielmehr
von dessen konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen
Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2010, 146 (Besprechung RA Maier)
NJW-RR 2010, 115
WM 2009, 2303
ZIP 2009, 2377
Vorinstanz:
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2008
- 23 U 348/05 - |