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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Prospektprüfungspflicht des Anlageberaters

BGH, Urteil vom 27.10.2009
- XI ZR 337/08 -

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Prospektprüfungspflicht, Totalausfallrisiko, Fremdkapitalquote

Leitsätze:

1. Auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage darf einer Anlageempfehlung zugrunde gelegt werden, wenn die diese Erwartung stützenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist. Darüber hinausgehende Risikoabschläge, die der einer Prognose innewohnenden Unsicherheit Rechnung tragen sollen, sind für eine angemessene Darstellung des Risikos der Anlage nicht erforderlich.

2. Inhalt und Umfang der Hinweispflicht zum Risiko eines Totalausfalls hängen bei Empfehlung der Kapitalanlage in einen Immobilienfonds nicht schematisch von einer bestimmten Fremdkapitalquote des Fonds, sondern vielmehr von dessen konkreten Risiken und dem individuellen Beratungsbedarf des Anlegers ab, der sich nach dessen Wissensstand, seiner Risikobereitschaft und dem von ihm verfolgten Anlageziel bestimmt.

Anmerkung RA Maier:

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Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Bundesgerichtshof
        --> download (pdf)
  • FIS Money Advice
  • lexetius
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • vzbv

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2010, 146 (Besprechung RA Maier)
  • NJW-RR 2010, 115
  • WM 2009, 2303
  • ZIP 2009, 2377


  • Vorinstanz:
    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2008
    - 23 U 348/05 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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