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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Anscheinsbeweis zu Lasten des Karteninhabers erfordert ursprünglichen Besitz der EC-Karte

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2009
- 1 BvR 2733/06 -

Begriffe:
Kreditkarten-Missbrauch, Anscheinsbeweis   

Leitsätze RA Maier:

1. Die von den Fachgerichten entwickelte Beweisregel, nach der bei einer missbräuchlichen Verwendung einer EC-Karte ein Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Karteninhaber seine Pflicht zur Geheimhaltung der PIN grob fahrlässig verletzt hat, indem er diese auf der EC-Karte vermerkt oder mit ihr verwahrt hat, setzt als Anknüpfungstatsache schon begrifflich voraus, dass der Karteninhaber ursprünglich im Besitz der EC-Karte war.

2. Nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen ist der Zugang der Karte von der Bank nachzuweisen.

Anmerkung RA Maier:

Zu den Grenzen des Anscheinsbeweises beim Kreditkarten-Missbrauch siehe auch BGH, Beschluss vom 06.07.2010.  

 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Bundesverfassungsgericht
  • FIS Money Advice
  • lexetius
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Rechtslupe

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2010, 182 (Besprechung RA Maier)
  • NJW 2010, 1129
  • WM 2010, 208


  • Vorinstanz:
    LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 17.05.2006
    - 15 T 84/05 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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