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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Kreditkarten-Missbrauch: Grenzen des Anscheinsbeweises
BGH,
Beschluss vom 06.07.2010
- XI ZR 224/09 -
Begriffe:
Kreditkarten-Missbrauch, Geheimzahl (PIN), Anscheinsbeweis |
Leitsatz RA Maier:
Beim Kreditkarten-Missbrauch spricht zwar ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber seine persönliche Geheimzahl (PIN)
entweder auf der Kreditkarte notiert oder sie gemeinsam mit dieser aufbewahrt hat. Stellt sich aber heraus, dass dies
nicht der Fall war, kann Anlass zu der Prüfung bestehen, ob das Verschlüsselungssystem
ein ausreichendes Sicherheitsniveau für die Anwendung des Anscheinsbeweises bietet.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2010, 386 (Besprechung RA Maier)
Vorinstanz:
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.06.2009
- 23 U 22/06 -
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