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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Beweisvereitelung und Mitverschulden beim EC-Karten-Missbrauch

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.05.2009
- 30 C 2223/08-45 - (nicht rechtskräftig)

Begriffe:
Kreditkarten-Missbrauch, Anscheinsbeweis, Beweisvereitelung, Vernichtung, Videoaufzeichnung, Schalterabhebung, Identitätsprüfung

Leitsätze:

1. Eine Bank darf sich im Falle des EC-Karten-Missbrauchs nicht auf den Anscheinsbeweis berufen, wenn sie ihren Kunden in der Möglichkeit beschneidet, diesen zu erschüttern (hier: Vernichtung der eingezogenen EC-Karte, Nichtherausgabe der Videoaufzeichnung des Täters).

2. Mitverschulden der Bank bei Schalterabhebung mit gestohlener EC-Karte und PIN durch unterlassene Identitätsprüfung.

Anmerkung RA Maier:

Zum Anscheinsbeweis beim Kreditkarten-Missbrauch und zu dessen Grenzen siehe BGH, Beschluss vom 06.07.2010 und Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2009. Beim Einsatz einer Kreditkarte ohne Verwendung einer PIN gilt kein Anscheinsbeweis (OLG Celle, Urteil vom 10.06.2009).
 
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hessen
  • FIS Money Advice
  • openJur
  • JurPC
  • kanzlei.biz
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Kanzlei Dr. Bahr
  • Mahnerfolg

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2010, 469 (Besprechung RA Maier)
  • GWR 2009, 203 (Zipperle)


  • nicht rechtkräftig:
    Aktenzeichen beim LG Frankfurt a.M.: 2-1 S 158/09

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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