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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Lehman-Zertifikate keine kurzfristige Anlage
LG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 07.04.2009
- 2-19 O 211/08 -
1822 direkt / Frankfurter Sparkasse (Schadensersatz: 50.000 Euro)
Begriffe:
Anlageberatung, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Laufzeit, kurzfristige Anlage,
1822 direkt, Frankfurter Sparkasse (Fraspa) |
Leitsätze:
1. Der Kundenberater einer Bank darf eine bestimmte zukünftige Entwicklung eines Wertpapiers nicht als nahezu sicher hinstellen,
wenn die weitere Entwicklung des Wertpapiers tatsächlich offen ist.
2. Eine auf eine Laufzeit von bis zu vier Jahren konzipierte Geldanlage kann nicht mehr als kurzfristig bezeichnet werden.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 303 (Besprechung RA Maier)
WM 2009, 947
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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