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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
LG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 09.07.2009
- 2-19 O 255/08 -
1822 direkt / Frankfurter Sparkasse (Schadensersatz: 34.000 Euro)
Begriffe:
Anlageberatung, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Risiken, fehlerhafte Informationen,
unvollständige Informationen, 1822 direkt,
Frankfurter Sparkasse (Fraspa) |
Aus den Entscheidungsgründen:
"Die Mangelhaftigkeit einer Beratungsleistung kann durch nachfolgende zutreffende Informationen nur dann ausgeglichen werden,
wenn dem Anleger zugleich verdeutlicht wird, dass die vorangegangene Beratungsleistung in diesem Punkt
falsch war. Ein Anleger hat regelmäßig keinen Anlass, die erhaltenen Informationen, aufgrund derer
er sich ein Bild von dem Anlageprodukt gemacht hat, anhand weiterer Informationsmöglichkeiten auf ihre
inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen, außer wenn er auf die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit
der ursprünglich erhaltenen Informationen hingewiesen wird."
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
RA Trenkler
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Zusammenfassungen / Stellungnahmen
(Fundstellen im Internet):
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Fundstellen in Zeitschriften:
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