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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Medienfonds

OLG Celle, Urteil vom 01.07.2009
- 3 U 257/08 - (in der Hauptsache rechtskräftig)
Commerzbank

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Medienfonds, Steuervorteile, Vorteilsausgleichung, Anrechnung

Leitsätze:

1. Ein Wertpapierhandelsunternehmen ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen), die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Dies gilt auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte.

2. Hat ein Anleger, etwa durch eine Fondsbeteiligung, besondere, außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt, so sind diese auf den erlittenen Schaden vorerst anzurechnen. Der (möglichen) Versteuerung der Schadensersatzleistung kann durch die Feststellung Rechnung getragen werden, dass die Schadensersatzpflicht den Ausgleich etwaiger auf der Ersatzleistung beruhender, künftiger steuerlicher Nachteile umfasst.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Beklagte hat ihrer Aufklärungspflicht nicht genügt. "Der Hinweis darauf, dass im Prospekt Vertriebsprovisionen in der Größenordnung bis zu 13% angegeben sind, ändert hieran nichts, da aus der Beschreibung im Prospekt nicht deutlich wird, ob und in welchem Umfang die Beklagte selbst durch Rückvergütungen mit an den dort ausgewiesenen Provisionen verdient."

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Niedersachsen
  • openJur
  • RA Feser
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • OVS
  • Rechtsanwälte

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • WM 2009, 1794
  • ZIP 2009, 1902 (LS)


  • Vorinstanz:
    LG Hannover, Urteil vom 10.10.2008
    - 13 O 30/08 -

    In der Hauptsache rechtskräftig.
    Die Commerzbank hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen.
    --> Pressemitteilung RAe Kälberer & Tittel

    Das Anerkentnisurteil des BGH vom 04.03.2010 (XI ZR 228/09) betrifft die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen die Anrechnung seiner Steuervorteile (2. Leitsatz des OLG-Urteils).

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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