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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Abgrenzung Innenprovision / aufklärungspflichtige Rückvergütungen ("Kick-Backs")
OLG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 08.09.2010
- 17 U 90/10 - (nicht rechtskräftig)
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Innenprovisionen, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens,
Verschulden, Rechtsirrtum |
Leitsatz RA Maier:
Für die Annahme einer aufklärungspflichtigen Rückvergütung kann es nicht
allein auf die begriffliche Bezeichnung ankommen. Für die Möglichkeit
des Kunden, das Umsatzinteresse der beratenden Bank selbst einzuschätzen,
macht es keinen Unterschied, ob die an die Bank umsatzabhängig
geleistete Provision als Ausgabeaufschlag deklariert oder ob diese versteckt
als Kostenfaktor in den Verkaufspreis der Anlage eingepreist ist.
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
Rechtsprechung Hessen
RA Trenkler
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Zusammenfassungen / Stellungnahmen
(Fundstellen im Internet):
noch kein Eintrag
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Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2010, 461 (Besprechung RA Maier)
ZIP 2010, 2039
EWiR 2010, 771 (Pitsch)
Vorinstanz:
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.03.2010
- 2-19 O 243/09 -
nicht rechtskräftig
Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 333/10
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