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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Verjährungsbeginn in "Kick-Back"-Fällen (Fondsanlagen)

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2009
- 9 U 164/07 -
Leutkircher Bank

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Medienfonds, Prospektangaben, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, Verschulden, Rechtsirrtum, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Verjährung, Kenntnis

Leitsätze RA Maier:

1. Prospektangaben über die "Kosten der Eigenkapitalbeschaffung" genügen nur dann der Aufklärungspflicht des Anlageberaters über seine eigenen Rückvergütungen, wenn den Angaben ohne weiteres zu entnehmen ist, dass und in welcher Höhe gerade der Berater diese Kosten anteilig als Vermittlungsprovision erhält.

2. Die Kenntnis des Anlegers von objektbezogenen Beratungsfehlern begründet keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von verschwiegenen Rückvergütungen seines Beraters. Hinsichtlich der verschwiegenen Rückvergütungen liegen die subjektiven Verjährungsvoraussetzungen des § 199 Abs.1 Nr.2 BGB deshalb erst dann vor, wenn der Anleger weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass sein Berater Rückvergütungen erhalten hat.

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Baden-Württemberg
  • www.vertrauensschaden-bank.de (pdf)
  • Hahn Rechtsanwälte (pdf)
        --> Urteilsübersicht
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Hahn Rechtsanwälte
  • Finanztreff
  • Schwäbische Zeitung (pdf)

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • EWiR 2009, 633 (Theewen)


  • Vorinstanz:
    LG Ravensburg, Urteil vom 24.08.2007
    - 6 O 59/07 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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