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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Verjährungsbeginn in "Kick-Back"-Fällen (Fondsanlagen)
OLG Stuttgart,
Urteil vom 15.07.2009
- 9 U 164/07 -
Leutkircher Bank
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Medienfonds, Prospektangaben, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, Verschulden, Rechtsirrtum,
Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Verjährung, Kenntnis |
Leitsätze RA Maier:
1. Prospektangaben über die "Kosten der Eigenkapitalbeschaffung" genügen
nur dann der Aufklärungspflicht des Anlageberaters über seine
eigenen Rückvergütungen, wenn den Angaben ohne weiteres
zu entnehmen ist, dass und in welcher Höhe gerade der Berater
diese Kosten anteilig als Vermittlungsprovision erhält.
2. Die Kenntnis des Anlegers von objektbezogenen Beratungsfehlern begründet
keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von verschwiegenen Rückvergütungen
seines Beraters. Hinsichtlich der verschwiegenen Rückvergütungen liegen
die subjektiven Verjährungsvoraussetzungen des § 199 Abs.1 Nr.2 BGB deshalb erst dann vor, wenn der Anleger
weiß oder grob fahrlässig nicht weiß, dass sein Berater Rückvergütungen erhalten hat.
Fundstellen in Zeitschriften:
EWiR 2009, 633 (Theewen)
Vorinstanz:
LG Ravensburg, Urteil vom 24.08.2007
- 6 O 59/07 - |