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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Immobilienfonds

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2010
- 9 U 58/09 - (nicht rechtskräftig)
Volksbank Hohenlohe

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Immobilienfonds, Prospektangaben, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, Verschulden, Rechtsirrtum, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Verjährung

Leitsätze RA Maier:

1. Der für die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick-Backs") maßgebliche Interessenkonflikt der beratenden Bank wird allein durch die umsatzabhängige Zahlung der Provision, nicht aber durch den Zahlweg ausgelöst. Der Interessenkonflikt entfällt deshalb nicht dadurch, dass der Anleger keine Ausgabeaufschläge bezahlt, sondern die Provision aus einem Teil seines Anlagebetrags gezahlt wird.

2. Beratende Banken konnten ihre Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bereits 1994 erkennen.

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Baden-Württemberg
  • FIS Money Advice
  • Hahn Rechtsanwälte (pdf)
        --> Urteilsübersicht
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Hahn Rechtsanwälte
  • Rechtslupe

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2010, 309 (Besprechung RA Maier)
  • WM 2010, 844


  • Vorinstanz:
    LG Heilbronn, Urteil vom 12.03.2009
    - 6 O 368/08 Zo -

    nicht rechtskräftig
    Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 76/10

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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