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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Immobilienfonds
OLG Stuttgart,
Urteil vom 24.02.2010
- 9 U 58/09 - (nicht rechtskräftig)
Volksbank Hohenlohe
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Immobilienfonds, Prospektangaben, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, Verschulden, Rechtsirrtum,
Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Verjährung |
Leitsätze RA Maier:
1. Der für die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick-Backs") maßgebliche Interessenkonflikt
der beratenden Bank wird allein durch die umsatzabhängige Zahlung der Provision, nicht aber
durch den Zahlweg ausgelöst. Der Interessenkonflikt entfällt deshalb nicht dadurch, dass der Anleger
keine Ausgabeaufschläge bezahlt, sondern die Provision aus einem Teil seines Anlagebetrags
gezahlt wird.
2. Beratende Banken konnten ihre Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bereits 1994 erkennen.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2010, 309 (Besprechung RA Maier)
WM 2010, 844
Vorinstanz:
LG Heilbronn, Urteil vom 12.03.2009
- 6 O 368/08 Zo -
nicht rechtskräftig
Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 76/10
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