Stand dieser Seite: 28.02.2010     Kontakt / Impressum     wichtige Hinweise     rechtsrat.ws    
 
      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

"Kick-Backs": Interessenkonflikt der beratenden Bank als tragender Grund für ihre Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2010
- 6 U 208/09 - (nicht rechtskräftig)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Prospektangaben, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, Verschulden, Rechtsirrtum, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

Leitsätze:

1. Eine Bank, die einerseits durch eine Vereinbarung mit dem Kapitalsuchenden in den Vertrieb einer Fondsbeteiligung eingebunden ist, andererseits ihrem Kunden aufgrund eines Anlageberatungsvertrages eine neutrale und an dessen Interessen ausgerichtete Beratung schuldet, muss dem Kunden die Vergütung offen legen, die sie aufgrund der Vertriebsvereinbarung erwartet.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vergütung aus gesondert erhobenen Ausgabeaufschlägen oder aus der Einlage des Anlegers bestritten wird, und ungeachtet der Frage, ob die Einlage über die Bank oder vom Anleger direkt an die Fondsgesellschaft geleistet wird.

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Baden-Württemberg
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Rechtslupe

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2011, 60 (Besprechung RA Maier)
  • ZIP 2011, 219
  • WM 2011, 356


  • Vorinstanz:
    LG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2009
    - 8 O 71/09 -

    nicht rechtskräftig
    Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 398/10

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
      Verbraucherrecht   
     
        aktuell

    Bankrecht
  • Kick-Backs


  • Bürgschaft

    Vertragsfallen

    Arzt & Patient

    Schrottimmobilien

    Gewinnzusagen

    Arbeitsrecht

    Tarifverträge

    Mindestlohn / AEntG

    Infos zum AGG

    Mietrecht

    Gesetze

    Kontakt / Impressum

    Veröffentlichungen

    Rechtsberatung

    wichtige Hinweise

    sowas!


    Die Seiten
    von rechtsrat.ws
    betreffen das
    deutsche Recht.



    Für alle Seiten
    von rechtsrat.ws
    gilt ein allgemeiner
    Haftungsausschluss.



    Rechtsanwalt
    Arne Maier
    Am Kronenhof 2
    73728 Esslingen



    Veröffentlichungen