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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
"Kick-Backs": Interessenkonflikt der beratenden Bank als tragender Grund
für ihre Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
OLG Stuttgart,
Urteil vom 29.10.2010
- 6 U 208/09 - (nicht rechtskräftig)
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Prospektangaben, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung, Verschulden, Rechtsirrtum,
Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens |
Leitsätze:
1. Eine Bank, die einerseits durch eine Vereinbarung mit dem Kapitalsuchenden
in den Vertrieb einer Fondsbeteiligung eingebunden ist, andererseits
ihrem Kunden aufgrund eines Anlageberatungsvertrages eine neutrale und
an dessen Interessen ausgerichtete Beratung schuldet, muss dem Kunden
die Vergütung offen legen, die sie aufgrund der Vertriebsvereinbarung
erwartet.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vergütung aus gesondert erhobenen
Ausgabeaufschlägen oder aus der Einlage des Anlegers bestritten wird,
und ungeachtet der Frage, ob die Einlage über die Bank oder
vom Anleger direkt an die Fondsgesellschaft geleistet wird.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2011, 60 (Besprechung RA Maier)
ZIP 2011, 219
WM 2011, 356
Vorinstanz:
LG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2009
- 8 O 71/09 -
nicht rechtskräftig
Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 398/10
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