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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank (hier: Badenia Bausparkasse)
über arglistige Täuschung des Erwerbers durch den Vertrieb
(hier: Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovision)
BGH,
Urteil vom 29.06.2010
- XI ZR 104/08 -
Begriffe:
Schrottimmobilien, Aufklärungspflicht, Schadensersatz,
arglistige Täuschung, Vermittlungsprovision, Badenia Bausparkasse |
Leitsätze:
1. Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden
auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe
der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.
2. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten
„Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags".
3. Zur Auslegung eines formularmäßigen „Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags".
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2010, 382 (Besprechung RA Maier)
ZIP 2010, 1481
WM 2010, 1451
BB 2010, 2134 (Bausch)
EWiR 2010, 667 (Michel)
Vorinstanz:
OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2008
- 5 U 57/06 -
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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