|
EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(Rückvergütungen)
LG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 10.07.2009
- 2-21 O 45/09 -
Citibank (Schadensersatz: gut 11.000 Euro)
Leitsätze:
1. Der durch den Emittenten eines Anlageprodukts gezahlte "Bonus" ist als Form der Rückvergütung nicht nur dem Grunde nach, sondern auch nach seiner
exakten Höhe dem Kunden durch den Anlageberater ungefragt mitzuteilen.
2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich auch für die fehlende Aufklärung
eines Anlageberaters über Rückvergütungen.
3. Der Anlageberater hat darzulegen und zu beweisen, dass er eine festgestellte Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat;
insbesondere welche organisatorischen Maßnahmen er für die zuständigen Berater generell oder auch
im konkreten Einzelfall überhaupt getroffen hat, um diesen eine ordnungsgemäße Aufklärung
der Kunden zu ermöglichen und nahe zu bringen.
4. Europarechtliche Regelungen stehen dem Schadensersatzanspruch des Kunden nicht entgegen.
Aus den Entscheidungsgründen:
"Rückvergütungen sind alle Zahlungen, die der Berater eines Anlagekunden vom Emittenten
der verkauften Wertpapiere bezahlt erhält. Auch ein Rabatt auf den Verkaufspreis
wäre nichts anderes als eine versteckte Rückzahlung, nämlich eine Gewinnerzielung seitens
des Beraters aus dem vermittelten Geschäft im Wege des Vorabzugs."
Fundstellen in Zeitschriften:
noch kein Eintrag
|