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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(Rückvergütungen)


LG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2009
- 2-21 O 45/09 -
Citibank (Schadensersatz: gut 11.000 Euro)

Begriffe:
Anlageberatung, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Rückvergütungen, Kick-Backs, Citibank

Leitsätze:

1. Der durch den Emittenten eines Anlageprodukts gezahlte "Bonus" ist als Form der Rückvergütung nicht nur dem Grunde nach, sondern auch nach seiner exakten Höhe dem Kunden durch den Anlageberater ungefragt mitzuteilen.

2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich auch für die fehlende Aufklärung eines Anlageberaters über Rückvergütungen.

3. Der Anlageberater hat darzulegen und zu beweisen, dass er eine festgestellte Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat; insbesondere welche organisatorischen Maßnahmen er für die zuständigen Berater generell oder auch im konkreten Einzelfall überhaupt getroffen hat, um diesen eine ordnungsgemäße Aufklärung der Kunden zu ermöglichen und nahe zu bringen.

4. Europarechtliche Regelungen stehen dem Schadensersatzanspruch des Kunden nicht entgegen.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Rückvergütungen sind alle Zahlungen, die der Berater eines Anlagekunden vom Emittenten der verkauften Wertpapiere bezahlt erhält. Auch ein Rabatt auf den Verkaufspreis wäre nichts anderes als eine versteckte Rückzahlung, nämlich eine Gewinnerzielung seitens des Beraters aus dem vermittelten Geschäft im Wege des Vorabzugs."

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hessen
  • RA Feser
  • Urteil im Volltext (pdf)
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • mzs Rechtsanwälte

  • Fundstellen in Zeitschriften:
    noch kein Eintrag

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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