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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Medienfonds
LG Hamburg,
Urteil vom 18.03.2009
- 301 O 26/08 - (nicht rechtskräftig)
Commerzbank
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Verschulden, unvermeidbarer Rechtsirrtum, Kausalität, Vermutung
aufklärungsrichtigen Verhaltens |
Aus den Einscheidungsgründen:
"Ein Anlageberater ist auch außerhalb des Anwendungsbereichs des WpHG verpflichtet, den Anlageinteressenten über Rückvergütungen,
die ihr der Eigenkapital Suchende versprochen hat (Innenprovisionen), aufzuklären und zwar unabhängig
von der Höhe der Rückvergütungen (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07; Schirp/Mosgo, BKR 2002,354,359 f.)."
Fundstellen in Zeitschriften:
noch kein Eintrag
nicht rechtskräftig
Aktenzeichen beim OLG Hamburg: 4 U 49/09
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