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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Medienfonds

LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2009
- 301 O 26/08 - (nicht rechtskräftig)
Commerzbank

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Verschulden, unvermeidbarer Rechtsirrtum, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

Aus den Einscheidungsgründen:

"Ein Anlageberater ist auch außerhalb des Anwendungsbereichs des WpHG verpflichtet, den Anlageinteressenten über Rückvergütungen, die ihr der Eigenkapital Suchende versprochen hat (Innenprovisionen), aufzuklären und zwar unabhängig von der Höhe der Rückvergütungen (BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07; Schirp/Mosgo, BKR 2002,354,359 f.)."

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hamburg
  • OpenJur
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Fonds professionell

  • Fundstellen in Zeitschriften:
    noch kein Eintrag

    nicht rechtskräftig
    Aktenzeichen beim OLG Hamburg: 4 U 49/09

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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