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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(fehlende Einlagensicherung und Vertriebsprovision)


LG Hamburg, Urteil vom 10.07.2009
- 329 O 44/09 -
Dresdner Bank (Schadensersatz: knapp 10.000 Euro)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Einlagensicherung, Rückvergütungen, Kick-Backs, Vertriebsprovision, Dresdner Bank

Aus den Entscheidungsgründen:

"Eine Pflichtverletzung der Beklagten ist zunächst darin zu sehen, dass sie den Kläger nicht darüber aufgeklärt hat, dass das streitgegenständliche Zertifikat nicht von einem Einlagensicherungssystem gedeckt ist. (...)

Die Beklagte hat es zudem pflichtwidrig unterlassen, den Kläger über die zu erwartende Provision aus dem Vertrieb des streitgegenständlichen Zertifikats aufzuklären."

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hamburg
  • openJur
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • Abendblatt
  • FAZ
  • Hamburg Journal (Video)

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • WM 2009, 1511
  • Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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