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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(fehlende Einlagensicherung und Vertriebsprovision)
LG Hamburg,
Urteil vom 10.07.2009
- 329 O 44/09 -
Dresdner Bank (Schadensersatz: knapp 10.000 Euro)
Aus den Entscheidungsgründen:
"Eine Pflichtverletzung der Beklagten ist zunächst darin zu sehen, dass sie den Kläger nicht darüber
aufgeklärt hat, dass das streitgegenständliche Zertifikat nicht von einem Einlagensicherungssystem gedeckt ist. (...)
Die Beklagte hat es zudem pflichtwidrig unterlassen, den Kläger über die
zu erwartende Provision aus dem Vertrieb des streitgegenständlichen
Zertifikats aufzuklären."
Fundstellen in Zeitschriften:
WM 2009, 1511
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