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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(fehlende Einlagensicherung)
LG Potsdam,
Urteil vom 24.06.2009
- 8 O 61/09 -
Postbank (Schadensersatz: knapp 40.000 Euro)
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Einlagensicherung, Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko, Postbank |
Aus den Entscheidungsgründen:
"Auf eine Aufklärung der Kläger über eine mögliche Insolvenz der Emittentin kommt es nicht an.
Entscheidender Punkt ist hier vielmehr, dass das Kapital der Kläger, das diese bisher
auf dem Einlagensicherungssystem der deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt hatten, durch die Verschiebung
in Anleihen der Lehman Brothers dieser Absicherung nicht mehr unterlag (vgl. Bömcke/Weck,
VuR 2009,53) und dass ihnen dies
durch die Beklagte nicht mitgeteilt worden ist."
Anmerkung RA Maier:
Das Landgericht stützt die Haftung der Postbank vorrangig auf die unterbliebene
Aufklärung über die fehlende Einlagensicherung. Die Kläger sind
auf Empfehlung der Postbank von einer gesicherten in eine ungesicherte
Anlageform gewechselt (Umschichtung).
Außerdem widerspricht das Landgericht dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.11.2008.
Der Anlageberater müsse auch auf das nur theoretische Risiko
eines Totalverlustes hinweisen. Das Totalverlustrisiko realisiert sich aber nur
wegen der fehlenden Einlagensicherung. Die Aufklärung über
das Totalausfallrisiko und über die fehlende Einlagensicherung sind deshalb
zwei Seiten derselben Medaille.
Siehe auch Rechtsprechungsübersicht
zu den Lehman-Zertifikaten. |
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
RA Trenkler
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Zusammenfassungen / Stellungnahmen
(Fundstellen im Internet):
mzs Rechtsanwälte
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Fundstellen in Zeitschriften:
noch kein Eintrag
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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