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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Aufklärungspflichten bei Lehman-Zertifikaten
(fehlende Einlagensicherung)


LG Potsdam, Urteil vom 24.06.2009
- 8 O 61/09 -
Postbank (Schadensersatz: knapp 40.000 Euro)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Lehman-Zertifikate, Einlagensicherung, Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko, Postbank

Aus den Entscheidungsgründen:

"Auf eine Aufklärung der Kläger über eine mögliche Insolvenz der Emittentin kommt es nicht an. Entscheidender Punkt ist hier vielmehr, dass das Kapital der Kläger, das diese bisher auf dem Einlagensicherungssystem der deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt hatten, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman Brothers dieser Absicherung nicht mehr unterlag (vgl. Bömcke/Weck, VuR 2009,53) und dass ihnen dies durch die Beklagte nicht mitgeteilt worden ist."

Anmerkung RA Maier:

Das Landgericht stützt die Haftung der Postbank vorrangig auf die unterbliebene Aufklärung über die fehlende Einlagensicherung. Die Kläger sind auf Empfehlung der Postbank von einer gesicherten in eine ungesicherte Anlageform gewechselt (Umschichtung).

Außerdem widerspricht das Landgericht dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 28.11.2008. Der Anlageberater müsse auch auf das nur theoretische Risiko eines Totalverlustes hinweisen. Das Totalverlustrisiko realisiert sich aber nur wegen der fehlenden Einlagensicherung. Die Aufklärung über das Totalausfallrisiko und über die fehlende Einlagensicherung sind deshalb zwei Seiten derselben Medaille.

Siehe auch Rechtsprechungsübersicht zu den Lehman-Zertifikaten.
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • RA Trenkler
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • mzs Rechtsanwälte

  • Fundstellen in Zeitschriften:
    noch kein Eintrag

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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