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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick-Backs")
OLG Frankfurt a.M.,
Urteil vom 20.10.2009
- 14 U 98/08 - (nicht rechtskräftig)
Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt,
Rückvergütungen, Kick-Backs,
Medienfonds, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Verschulden,
Rechtsirrtum |
Leitsätze:
1. Ein Kreditinstitut, das einen Kunden über eine Kommanditbeteiligung an einem Medienfonds berät,
muss den Kunden über den Erhalt von Provisionen, die einen Interessenkonflikt
bei der Anlageberatung begründen können, auch dann aufklären, wenn die Provisionen
einen Wert von 15% des Anlagekapitals unterschreiten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07).
2. Ein unvermeidbarer Rechtsirrtum des Kreditinstituts über diese Aufklärungspflicht im Jahr 2001 kommt nur
in Betracht, wenn das Kreditinstitut in tatsächlicher Hinsicht darlegt, dass es die Rechtslage
gründlich geprüft hat, ggf. erforderlichen Rechtsrat eingeholt und die einschlägige höchstrichterliche
Rechtsprechung sorgfältig beachtet hat.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2010, 34 (Besprechung RA Maier)
Vorinstanz:
LG Fulda, Urteil vom 17.04.2008
- 4 O 301/05 -
nicht rechtskräftig
Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 316/09
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