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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ("Kick-Backs")

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2009
- 14 U 98/08 - (nicht rechtskräftig)

Begriffe:
Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Schadensersatz, Interessenkonflikt, Rückvergütungen, Kick-Backs, Medienfonds, Kausalität, Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, Verschulden, Rechtsirrtum

Leitsätze:

1. Ein Kreditinstitut, das einen Kunden über eine Kommanditbeteiligung an einem Medienfonds berät, muss den Kunden über den Erhalt von Provisionen, die einen Interessenkonflikt bei der Anlageberatung begründen können, auch dann aufklären, wenn die Provisionen einen Wert von 15% des Anlagekapitals unterschreiten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07).

2. Ein unvermeidbarer Rechtsirrtum des Kreditinstituts über diese Aufklärungspflicht im Jahr 2001 kommt nur in Betracht, wenn das Kreditinstitut in tatsächlicher Hinsicht darlegt, dass es die Rechtslage gründlich geprüft hat, ggf. erforderlichen Rechtsrat eingeholt und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachtet hat.

Anmerkung RA Maier:

Siehe Rechtsprechungsübersicht zu Rückvergütungen (Kick-Backs).  
 
 
Entscheidung im Wortlaut
(Fundstellen im Internet):
  • Rechtsprechung Hessen
  • FIS Money Advice
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
    noch kein Eintrag

    Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2010, 34 (Besprechung RA Maier)


  • Vorinstanz:
    LG Fulda, Urteil vom 17.04.2008
    - 4 O 301/05 -

    nicht rechtskräftig
    Aktenzeichen beim BGH: XI ZR 316/09

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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