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EzB - Entscheidungen zum Bankrecht
Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages (§§ 495, 355 BGB)
BGH,
Urteil vom 10.03.2009
- XI ZR 33/08 -
Leitsätze:
1. Eine einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die von einem unbefangenen
rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann, die Widerrufsfrist werde
unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits
durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten
Vertragsangebots des Vertragspartners in Gang gesetzt, entspricht nicht
dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 Satz 1 BGB.
2. Bilden Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche
Einheit und ist das Darlehen dem Unternehmer bereits teilweise zugeflossen,
so hat der vom Verbraucher erklärte Widerruf der auf den Abschluss
des Darlehensvertrags gerichteten Vertragserklärung zur Folge,
dass der Darlehensgeber im Abwicklungsverhältnis an die Stelle
des Unternehmers tritt. Ist das verbundene Geschäft nicht vollständig
fremdfinanziert worden, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher auch den
von diesem aus eigenen Mitteln an den Unternehmer gezahlten
Eigenanteil zurückerstatten.
Fundstellen in Zeitschriften:
VuR 2009, 261 (Besprechung RA Maier)
WM 2009, 932
ZIP 2009, 952
BKR 2009, 283 (Podewils)
EWiR 2009, 371 (Madaus)
Vorinstanz:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2007
- 17 U 397/06 - |