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      EzB - Entscheidungen zum Bankrecht

Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrages (§§ 495, 355 BGB)

BGH, Urteil vom 10.03.2009
- XI ZR 33/08 -

Begriffe:
Widerruf, Widerrufsbelehrung, Verbraucherdarlehensvertrag, verbundenes Geschäft, Rückabwicklung, Eigenanteil

Leitsätze:

1. Eine einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann, die Widerrufsfrist werde unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots des Vertragspartners in Gang gesetzt, entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs.2 Satz 1 BGB.

2. Bilden Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche Einheit und ist das Darlehen dem Unternehmer bereits teilweise zugeflossen, so hat der vom Verbraucher erklärte Widerruf der auf  den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Vertragserklärung zur Folge, dass der Darlehensgeber im Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Unternehmers tritt. Ist das verbundene Geschäft nicht vollständig fremdfinanziert worden, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher auch den von diesem aus eigenen Mitteln an den Unternehmer gezahlten Eigenanteil zurückerstatten.

Anmerkung RA Maier:

Siehe zur Widerrufsbelehrung im verbundenen Verbraucherdarlehensvertrag:   
  • BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08


  • Siehe zur Bedeutung des Urteils für (voll- oder teil-)finanzierte Beteiligungen an Medienfonds:
  • LG Hamburg, Urteil vom 22.07.2009

  •  
     
    Entscheidung im Wortlaut
    (Fundstellen im Internet):
  • Bundesgerichtshof
        --> download (pdf)
  • FIS Money Advice
  • lexetius
  • RWS-Verlag
  •       Zusammenfassungen / Stellungnahmen
    (Fundstellen im Internet):
  • vzbv
  • DAV
  • Anwalt.de
  • Rechtsanwälte
  • Rechtsanwälte
  • Rechtsbörse
  • Manager Magazin
  • KWAG (pdf)

  • Fundstellen in Zeitschriften:
  • VuR 2009, 261 (Besprechung RA Maier)
  • WM 2009, 932
  • ZIP 2009, 952
  • BKR 2009, 283 (Podewils)
  • EWiR 2009, 371 (Madaus)


  • Vorinstanz:
    OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2007
    - 17 U 397/06 -

    Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen

     

             
     
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